Der Notar schützt Sie nicht!
Der Notar berät nicht, er beglaubigt !
Der Notar berät nicht, er beglaubigt !
28.07.2016
Der Gang zum Notar ist in Deutschland bei Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Grundstücken nicht zu umgehen. Da es sich hierbei um besonders komplizierte und risikoreiche Rechtsgeschäfte handelt, werden durch Einbeziehung des Notars die jeweiligen Vertragspartner vor großen Rechtsverletzungen geschützt. Er beurkundet Rechtsgeschäfte in der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Form, so dass diese nach Beurkundung rechtsgültig sind.
Und obwohl dies System bei der Übertragung von sowohl bebauten als auch unbebauten Grundstücken schon seit über 100 Jahren die Vertragspartner effektiv schützt, eilt diesem Berufsstand dennoch manchmal ein schlechter Ruf voraus. Manch ein Vertragspartner sieht das Büro des Notars lediglich als „Stempelstube“ an.
Dazu möchten wir kurz darauf eingehen, was die eigentlichen Aufgaben eines Notars sind. Er ist verantwortlich für das „Wie“ des Immobilienverkaufs, so dass das Rechtsgeschäft durch ihn ordentlich und gesetzeskonform abgewickelt wird. Er berät die Urkundsbeteiligten in juristischen Fragen und klärt über die Risiken des Geschäfts auf, um vor übereilter Bindung zu schützen. Mögliche Bedenken und Unsicherheiten sollen vor Unterzeichnung ausgeräumt werden, da Änderungen der Verträge nach Beurkundung nicht mehr möglich sind.
Hingegen für das „Was“ des Immobilienverkaufs, wie Kaufpreis, Übergangsbestimmungen, Prüfung der Bonität des Käufers, sowie steuerrechtliche Angelegenheiten usw. ist allein der Verkäufer selbst verantwortlich. Der Notar gilt als unparteiische Instanz und seine Beratungsleistungen beinhalten nicht die wirtschaftlichen Aspekte des Rechtsgeschäftes. Somit darf er keinerlei Bewertung des Kaufpreises vornehmen, da er zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet ist. Auch eine steuerrechtliche Beratung gehört nicht zu den Aufgaben des Notars.
Eine Schwierigkeit können auch plötzliche Nachverhandlungen des Käufers während des Notartermins sein. Auch hier bleibt der Notar, aufgrund der Verpflichtung zur Neutralität, außen vor und Käufer als auch Verkäufer sind auf sich allein gestellt. Hier ist dringend Vorsicht geboten um Vermögensverluste durch Aufnahme von nicht ohne weiteres zu durschauenden Klauseln zu verhindern.
Sie sehen, beim Immobilienverkauf ist eine größtmögliche Absicherung auf alle möglichen Eventualitäten von großem Nutzen.