Warum Finanzierungsbestätigung?

Hier erfahren Sie warum Sie vor Ihrem Immobilienverkauf von Ihrem Kaufinteressenten eine Finanzierungsbestätigung verlangen sollten.

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Alles, was Sie über die Finanzierungsbestätigung wissen sollten.

Wer eine Immobilie erwerben möchte, wird sich dies sicherlich über eine Bank finanzieren lassen, zumindest ist es in den meisten Fällen so, denn: Entweder verfügt der Käufer nicht über das Kapital oder das aktuelle Zinstief verleitet ihn dazu, sein Geld beisammen zu halten und sich günstiges Geld von der Bank zu leihen. Das bedeutet für Sie, nicht der Käufer zahlt den Kaufpreis, sondern die Summe wird von dessen Geldinstitut an Sie bzw. Ihren Gläubiger – Ihre Bank – überwiesen. Steuerlich gesehen kann die Finanzierung Vorteile bieten, allerdings nur, wenn die Immobilie als Kapitalanlage gekauft und weiterhin vermietet wird.

Dieses Thema sollten Sie definitiv offen und transparent mit Ihrem Kaufinteressenten bereden. Denn die Sicherstellung der Kaufpreiszahlung ist das Wichtigste vor der Kaufvertragsunterzeichnung. Auf welche Weise Sie das tun können erfahren Sie hier. Halten Sie sich bitte auch daran und fragen Sie den Kaufinteressenten, ob es schon positiv verlaufende Gespräche mit seiner Bank gegeben hat. Wenn er das bejaht, kann er Ihnen auch problemlos belegen, dass die Finanzierung sichergestellt ist. 

Diese Informationen haben wir für Sie zusammengestellt:

Finanzierungszusage beim Immobilienverkauf

Belastungsvollmacht

Lastenfreistellung

Kein Immobilienverkauf ohne Finanzierungszusage

Sie fühlen sich unsicher bei der Sicherstellung der Bonität von Kaufinteressenten?

Deswegen suchen nach einem erfahrenen Immobilienmakler für Ihren Immobilienverkauf der die Kaufpreiszahlung sicher stellt? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und lehnen sich entspannt zurück. Wir freuen und auf Sie.

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Mein Name ist Hakan Citak und ich blicke auf über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienbranche zurück.

Nach meinem Studium der Architektur und der Immobilienökonomie habe ich meine Berufung als Makler gefunden. Hier vereinigt sich alles, was mich seit meinem 3. Lebensjahr an Immobilien begeistert und mir Freude macht. 

Dabei bin ich stolz darauf, sagen zu können: „Ich bin Immobilienmakler“. 

Was mir nicht gefällt – wenn Immobilien unter Wert verkauft werden. Darum habe ich ein gelungenes Partnerschaftsmodell entwickelt, bei dem ich mit Eigentümern auf Augenhöhe zusammenarbeite, um das bestmögliche aus Ihrer Immobilie für Sie herauszuholen. Vornehmlich geht es mir darum Sie bei Ihrem Immobilienverkauf zu entlasten.  Ein Angebot, das ich zu Beginn unserer Geschäftsvereinbarung abgebe, steht – darauf können Sie sich verlassen.

Ich besitze selbst Immobilien und weiß, wie viel Arbeit und Herzblut dahinterstecken kann. Viele Erinnerungen sind damit verbunden und die Immobilie hat für uns zusätzlich einen ideellen Wert. Als Eigentümer investieren wir nicht nur Zeit, sondern auch ein Vermögen in unser Betongold. Müssten wir zum Schleuderpreis verkaufen – wäre das unfair und schmerzhaft. 

Bestimmt geht es Ihnen wie mir: Ich sehe keinen Grund, beim Immobilienverkauf Geld zu verschenken!

Seit 1991 bin ich in der Bau- und Immobilienbranche zu Hause. Damals habe ich als Zimmerer begonnen und in verschiedenen Bauunternehmen Baustellenluft geschnuppert. Weiter ging es mit meinem Studium der Architektur und danach dem Studium der Immobilienökonomie. Bis ich mich 2008 erfolgreich mit Citak Immobilien in meinem Traumberuf als Makler in Köln selbstständig machte. 

Seitdem hat sich viel getan: Über 630 zufriedene Eigentümer haben wir bis zum Verkauf Ihrer verschiedenen Immobilien in allen Lebenslagen begleitet. 

Unabhängig bestätigt: Unsere Auszeichnungen als Makler

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Banken und der Immobilienverkauf - Worauf Sie vor dem Gang zum Notar achten sollten:

Finanzierungszusage beim Immobilienverkauf

Durch die enorme Nachfrage nach Immobilien und die damit einhergehenden Kreditgewährungs- anfragen haben Banken immer sehr viel mit der Überprüfung der Finanzierbarkeit sowie der Bonität des Kreditnehmers zu tun. Durch diesen Mehraufwand stellen mittlerweile viele Geldinstitute schon im Vorfeld eher ungern eine Finanzierungsbestätigung aus. Auf diese sollten Sie allerdings in Ihrem eigenen Interesse bestehen, und zwar mit folgendem Inhalt: Ein Kauf in Höhe des Kaufpreises wird selbstverständlich – vorbehaltlich einer Prüfung der Unterlagen sowie der Immobilie – begleitet werden. Ein solcher Zweizeiler genügt vorerst.

Achten Sie bitte dann auf jeden Fall darauf, dass die Grundschuldbestellung direkt im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages vorgenommen werden sollte. Hierzu können Sie vor dem Notartermin im Notariat telefonisch nachfragen, ob dort die Unterlagen für die Grundschuldbestellung seitens des Käufers eingegangen sind. Dies wäre definitiv der sicherste Weg. Dies hat auch den Vorteil, dass der Käufer nicht zweimal zum Notar gehen muss. 

Belastungsvollmacht

Da die Immobilie noch Ihnen gehört, müssen Sie bei der Grundschuldbestellung im Vorfeld mitwirken. Sonst bekommt der Käufer keinen Kredit für Ihre Immobilie, d. h. Sie erteilen dem Käufer für die Beschaffung des Kredites eine Belastungsvollmacht im Kaufvertrag. Es mag sich jetzt ein wenig kompliziert anhören, aber sinngemäß ist es so zu verstehen: Der Käufer darf den Immobilienkredit bereits mit Ihrer Immobilie absichern. Auf diese Weise wird seine Bank angewiesen, den Kaufpreis ausschließlich an die Ihrige und/oder an Sie zu überweisen. So wird sichergestellt, dass der Kredit nur für die Zahlung des Kaufpreises verwendet wird und für nichts anderes. Der Käufer sieht also von dem Geld gar nichts, sonst könnte dieser ja etwas anderes Wertvolles damit erwerben. 

Die Belastungsvollmacht dient somit ebenfalls Ihrer Sicherheit, damit Sie den Betrag auch tatsächlich erhalten. Dieser Passus gehört als Standardwerk in jeden Kaufvertrag und wird vom Notar automatisch mit aufgenommen. Er entfällt nur dann, wenn der Käufer per Überweisung aus Eigenmitteln zahlen möchte.

Lastenfreistellung

Die meisten Immobilien sind beim Verkauf oft noch nicht ganz abbezahlt. Ist das auch bei Ihnen der Fall, so steht in Ihrem Grundbuch noch eine Grundschuld, die bisher Ihren Kredit gesichert hat. Neue Eigentümer übernehmen diese in der Regel nicht. Deshalb wird es notwendig sein, die diesbezüglichen Eintragungen im Rahmen des Eigentumsübergangs löschen zu lassen. 

Im Prinzip sieht dies in der Praxis folgendermaßen aus: Unmittelbar nach der Kaufvertragsunterzeichnung schreibt der Notar Ihre Bank an, um in Erfahrung zu bringen, welche Summe aus Ihrem Immobilienkredit noch offen ist. Daraufhin werden ihm schriftlich Ihre restlichen Schulden – zzgl. eventuell anfallender Vorfälligkeitsentschädigungen – mitgeteilt. Nun informiert er den Käufer, welche Beträge an wen bzw. auf welches Konto überwiesen werden sollen, denn: die Belastung wird mit dem Kaufpreis ausgeglichen. 

Der Käufer gibt die Aufstellung seiner Bank weiter und diese – bzw. der Käufer selbst, sofern er keinen Kredit aufnimmt – zahlt den aufgerufenen Betrag Ihrem Kreditinstitut aus. Die Restsumme wird Ihrem Konto gutgeschrieben. Danach stimmt Ihr Kreditinstitut der Löschung Ihrer Grundschuld in einem dementsprechenden Schreiben an den Notar zu. Dieser leitet die Löschung durch das Grundbuchamt anschließend in die Wege. Die Bearbeitungskosten dafür müssen Sie selbst tragen. 

Damit es hier keine bösen Überraschungen für Sie gibt, empfehle ich Ihnen, sich so früh wie möglich mit dem Thema „Vorfälligkeitsentschädigung“ aus Kapitel 2 auseinanderzusetzen. 

Und folgendes kann ich Ihnen gar nicht oft genug zu Ihrer eigenen Sicherheit wiederholen:

Kein Immobilienverkauf ohne Finanzierungszusage

Der Verkauf Ihrer Immobilie auf eigene Faust ist mit Stress verbunden. Das kann dazu führen, dass Sie schlichtweg vergessen, sich bezüglich der Bezahlung verbindlich abzusichern. Mal angenommen, das passiert tatsächlich. Dann wird der Kaufvertrag letztendlich ohne Netz und doppelten Boden abgeschlossen – wenn Sie nicht höllisch aufpassen. Es mag sein, dass Sie im ersten Moment aufatmen, weil Sie die Bürde des Verkaufs endlich hinter sich gebracht haben. Diese Erleichterung verpufft aber schnell, wenn es hart auf hart kommt und Sie letztlich mit leeren Händen dastehen.

Die Strapaze hat dann leider nicht wie erhofft endlich ein Ende, denn nun müssen Sie – statt sich entspannt zurücklehnen zu können – weitere Anstrengungen unternehmen, um zu Ihrem Recht zu kommen. Nach – teilweise mehrfachen – Abmahnungen kann sich im schlimmsten Falle schließlich bewahrheiten: Der Käufer hat von seiner Bank keine Genehmigung zur Finanzierung erhalten. 

Dann macht er sich zwar Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig. Auch kann er nicht so leicht aus dem Vertrag aussteigen und ist zudem zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Aber das alles bringt Sie als Geschädigten in diesem Moment nicht weiter: Einem nackten Mann kann man nichts aus der Tasche ziehen. 

So bleibt Ihnen nur noch, den Kaufvertrag nervenaufreibend und mit großem Aufwand rückabzuwickeln.

Meist müssen Sie dann darüber hinaus hinsichtlich neuer Interessenten nochmals von vorne beginnen. Die potenziellen Käufer, die Sie sich so schwer erarbeitet hatten, dürften durch die von Ihnen erhaltene Absage schwer wiederzugewinnen sein. Bedenken Sie bitte hierbei auch, dass Sie dann erst recht nicht mehr in einer sehr guten Verhandlungsposition stehen und im schlimmsten Fall Ihre Immobilie mit einem enormen Zeit- und Geldverlust verscherbeln müssen. 

Um diesen erheblichen Rückschlag durch Zahlungsunfähigkeit des Käufers von Beginn an zu vermeiden, handeln Sie einfach nach dem ungeschriebenen Gesetz: 

Kein Immobilienverkauf ohne Finanzierungszusage.

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